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Private Handwerkerleistungen wieder mit bis zu 1.200.-Euro absetzen!

Handwerkerleistungen (im Falle der Fensterrenovierung die Montage- und Entsorgungsleistung), die zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung an Wohnungen, Häusern oder Grundstücken in Anspruch genommen werden, sind seit 2009 so steuerbegünstigt wie nie.
Jährlich kann der private Renovierer bis zu 6.000.- Euro Brutto-Renovierungskosten mit maximal 1.200 Euro direkt von seiner Steuerschuld absetzen und so richtig Steuern sparen!

Mit Ihrer Reich Rechnung sind Sie bei Ihrer Steuererklärung der Gewinner!

Wichtig dabei ist: Es sind nur Handwerkerdienstleistungen abziehbar (z.B. Montage, Arbeitskosten, keine Materialkosten!). Die Rechnung muss überwiesen werden, bar bezahlte Rechungen sind nicht gültig. Für eine Anrechnung beispielsweise im Steuerjahr 2015 muss die Überweisung der Rechnung in 2015 passieren.

Die Kosten für Handwerkerleistungen können Sie einfach im Steuerhauptformular auf Seite 2 Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die passenden Rechnungen und Kontoauszüge dazu – fertig!

Auf Ihrer Reich Rechnung finden Sie am Ende den entsprechenden Betrag mit „Montagekosten und Entsorgungskosten“ ausgewiesen (reine Arbeitsleistung ohne Material).